Ferienlotse Nordsee GmbH AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, den Vertragspartner vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung beim Beherberger zustande.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss zu leisten. Die Kosten für die Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
2. Beginn und Ende der Beherbergung
Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen, sofern der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet.
Die gemieteten Räume sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die Räume nicht fristgerecht geräumt sind.
3. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag / Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Erscheint der Gast bis 20:00 Uhr des Ankunftstages nicht, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, es wurde eine spätere Ankunftszeit vereinbart.
Rücktritt durch den Vertragspartner / Stornogebühr
Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Eingang des Stornierungswunsches bei der Ferienlotse Nordsee GmbH. Ein Stornierungswunsch muss schriftlich per Post (Ferienlotse Nordsee GmbH, Norddeicher Str. 38, 26506 Norden) oder per E-Mail (info@ferienlotse-nordsee.de) erfolgen.
Stornogebühren:
Ab Buchung bis 90 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
Bis 40 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Bis 20 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
Weniger als 20 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Behinderung der Anreise
Kann der Vertragspartner am Anreisetag aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser) nicht anreisen, ist das Entgelt für die Tage der Anreise nicht zu zahlen. Die Zahlungspflicht lebt ab dem Zeitpunkt auf, zu dem die Anreise wieder möglich ist.
4. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist – insbesondere bei geringfügiger und sachlich gerechtfertigter Abweichung.
Eine sachliche Rechtfertigung liegt z. B. vor, wenn der Raum unbenutzbar ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder betriebliche Maßnahmen dies erfordern.
Eventuelle Mehraufwendungen für das Ersatzquartier trägt der Beherberger.
5. Rechte des Vertragspartners
Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der allgemein zugänglichen Einrichtungen des Betriebs sowie auf die übliche Bedienung.
6. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens bei Anreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge für gesonderte Leistungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen.
Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert er diese oder bargeldlose Zahlungsmittel, trägt der Vertragspartner alle damit verbundenen Kosten (z. B. Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmen, Telegramme).
Der Vertragspartner haftet für Schäden, die er, seine Gäste oder andere Personen mit Wissen oder Willen des Vertragspartners verursachen.
7. Rechte des Beherbergers
Zahlt der Vertragspartner das Entgelt nicht oder verweigert er die Zahlung, steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 970c ABGB) sowie das gesetzliche Pfandrecht (§ 1101 ABGB) an den eingebrachten Sachen zu – auch zur Sicherung von Forderungen aus Verpflegung, sonstigen Auslagen oder Ersatzansprüchen.
8. Pflichten des Beherbergers
Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in dem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
9. Tierhaltung
Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Beherbergers und gegebenenfalls gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Tier während des Aufenthalts ordnungsgemäß zu verwahren oder durch geeignete Dritte verwahren zu lassen.
Der Vertragspartner/Gast muss über eine Tier-Haftpflichtversicherung oder Privat-Haftpflichtversicherung verfügen, die auch Schäden durch das Tier abdeckt. Der Nachweis ist auf Aufforderung zu erbringen.
Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch mitgebrachte Tiere entstehen, einschließlich Ersatzleistungen an Dritte.
10. Verlängerung der Beherbergung
Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts. Wird eine Verlängerung rechtzeitig angekündigt, kann der Beherberger zustimmen – eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
11. Beendigung des Beherbergungsvertrags / Vorzeitige Auflösung
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit Zeitablauf.
Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, kann der Beherberger das volle Entgelt verlangen, abzüglich dessen, was er sich erspart oder durch anderweitige Vermietung erlöst. Eine Ersparnis liegt nur vor, wenn der Betrieb vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit erneut vermietet werden kann. Die Beweislast hierfür trägt der Vertragspartner.
Bei Tod des Gastes endet der Vertrag.
Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann bis 10:00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende gekündigt werden.
Der Beherberger kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund auflösen, insbesondere wenn der Vertragspartner oder Gast
- die Räume erheblich nachteilig nutzt oder sich rücksichtslos oder strafbar verhält,
- an einer ansteckenden oder länger andauernden Krankheit erkrankt oder pflegebedürftig wird,
- fällige Rechnungen trotz angemessener Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Verfügungen) kann der Beherberger den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Beherbergers. Der Beherberger ist jedoch berechtigt, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
13. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, tritt an ihre Stelle eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.